Beglaubigte, legalisierte und notariell beglaubigte Übersetzungen Udine

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 Beglaubigte, legalisierte und notariell beglaubigte Übersetzungen Udine                                                                    

Unter notariell beglaubigten Übersetzungen in Udine versteht man rechtsgültige Übersetzungen, aber im Gegensatz zu beglaubigten Übersetzungen bei dem Gericht oder dem/der Friedensrichter/in sollen diese mit keinen Stempelmarken versehen sein, da die Kosten zu dieser Erfüllung zu dem Honorar des/der Notars/in, der/ die diese notariell beglaubigt, gehören. Im Gegensatz zu beglaubigten Übersetzungen,  für die die Vorlage der Unterlagen in folgender Ordnung vorgesehen ist, d.h.: Original, Übersetzung, Vereidigungsprotokoll ist der/die Notar/in nicht verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.

Sollte der/die Kunde/in eine notariell beglaubigte Übersetzung anfordern, weil er/ sie diese  sehr schnell benötigt, soll er/sie zwei Experten bezahlen: Der/Die Übersetzer/in und  der/die Notar/in.

Legalisierte Übersetzungen in Udine

Beglaubigte Übersetzungen. Unter beglaubigten Übersetzungen in Udine versteht man Übersetzungen, die den Eid des/der Übersetzers/in, der/die sie erledigte, benötigen. Der Eid wird durch die Unterschrift des Vereidigungsprotokolls seitens des/der Übersetzers/in geleistet. Sollte es sich um Dokumente, die in eine Fremdsprache zu übersetzen sind, handeln, soll auch das Vereidigungsprotokoll in die Zielsprache übersetzt werden. Diese Übersetzung ist mit einer Stempelmarke zu €16,00 alle 4 Seiten oder 100 Zeilen inklusive des Vereidigungsprotokolls zu versehen.

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Legalisierte Übersetzungen in Udine

Unter legalisierten Übersetzungen Udine versteht man Übersetzungen, die die Beglaubigung der Unterschrift des/der Gerichtsschreibers/in, der/die sie unterzeichnet, benötigen. Dieser Vorgang findet bei den Botschaften der Länder, die das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 nicht unterzeichneten, statt. Da dieser Vorgang sehr kompliziert ist, wurde dieser durch die Apostille ersetzt. Es handelt sich um einen Stempel, der die Echtheit der Unterschrift des /der Gerichtsschreibers/in, der/die die Übersetzung unterzeichnet, bestätigt. Die Legalisation (Apostille) des Dokuments in italienischer Sprache kann bei der Präfektur oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Es hängt von der Einrichtung, die die Unterlage ausstellt, ab. Was die Legalisation der Übersetzung angeht, erfolgt sie bei der Staatsanwaltschaft. Die Legalisation  (Apostille) erfolgt nach der Beglaubigung der Übersetzung. Zur Legalisation benötigt man zwei Werktage und zwei Termine sind bei der übergeordneten Einrichtung festzulegen.

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