
Legalisierte Übersetzungen in Udine
Legalisierte Übersetzungen in Udine. Unter zertifizierten Übersetzungen versteht man rechtsgültige Übersetzungen, die aber mit keinen Stempelmarken versehen sind. Diese Übersetzungen sind nicht in Italien vorhanden, sondern nur im Ausland. Aus diesem Grund irren sich ausländische Kunden auf terminologischer Ebene und bitten um eine zertifizierte Übersetzung, aber tatsächlich meinen sie damit eine beglaubigte Übersetzung.
Legalisierte Übersetzungen in Udine
Beglaubigte Übersetzungen. Unter beglaubigten Übersetzungen in Udine News versteht man Übersetzungen, die den Eid des/der Übersetzers/in, der/die sie erledigte, benötigen. Der Eid wird durch die Unterschrift des Vereidigungsprotokolls seitens des/der Übersetzers/in geleistet. Sollte es sich um Dokumente, die in eine Fremdsprache zu übersetzen sind, handeln, soll auch das Vereidigungsprotokoll in die Zielsprache übersetzt werden. Diese Übersetzung ist mit einer Stempelmarke zu €16,00 alle 4 Seiten oder 100 Zeilen inklusive des Vereidigungsprotokolls zu versehen.
.
Legalisierte Übersetzungen in Udine
Unter legalisierten Übersetzungen Udine versteht man Übersetzungen, die die Beglaubigung der Unterschrift des/der Gerichtsschreibers/in, der/die sie unterzeichnet, benötigen. Dieser Vorgang findet bei den Botschaften der Länder, die das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 nicht unterzeichneten, statt. Da dieser Vorgang sehr kompliziert ist, wurde dieser durch die Apostille ersetzt. Es handelt sich um einen Stempel, der die Echtheit der Unterschrift des /der Gerichtsschreibers/in, der/die die Übersetzung unterzeichnet, bestätigt. Die Legalisation https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-legalisation-ausl/606198 (Apostille) der Unterlage in italienischer Sprache kann bei der Präfektur oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Es hängt von der Einrichtung, die die Unterlage ausstellt, ab. Was die Legalisation der Übersetzung angeht, erfolgt sie bei der Staatsanwaltschaft. Die Legalisation (Apostille) erfolgt nach der Beglaubigung der Übersetzung. Zur Legalisation benötigt man zwei Werktage und zwei Termine sind bei der übergeordneten Einrichtung festzulegen.